Wie die zahnärztliche Patientenberatung hilft
Bei allen Fragen rund um die Mundgesundheit, die zahnmedizinische Versorgung und Zahnersatz hilft die zahnärztliche Patientenberatung – kostenlos. Ein neuer Erklärfilm erläutert, wie Menschen dieses Beratungsangebot wahrnehmen können.
Die Zahnärztliche Patientenberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern berät bereits seit vielen Jahren Menschen zu allen Fragen rund um die Mundgesundheit und die zahnärztliche Versorgung – und zwar kostenfrei. Jetzt wurde die zentrale Website www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de um einen Informationsfilm erweitert, der das vielfältige Angebot dieser Beratung kompakt erläutert.
Internetvideo erklärt Zahnärztliche Patientenberatung
Das neue Video beschreibt anschaulich die Kontaktmöglichkeiten und das Beratungsspektrum im gesamten Bundesgebiet. Der Film dient damit als praktischer Wegweiser für Patienten, die zum Beispiel Fragen zur Versorgung mit Zahnersatz oder zum Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes haben. Besucher der Website finden darüber hinaus schnell und übersichtlich die Kontaktdaten sämtlicher Beratungsstellen in den Ländern sowie weiterführende Informationen rund um die Leistungen und den Service der Zahnärztlichen Patientenberatung.
Die bundesweit etablierten Beratungsstellen geben persönlich, postalisch, telefonisch und per E-Mail Auskunft zu Behandlungsmethoden, Therapiealternativen sowie zu Risiken bei bestimmten Eingriffen. Sie beantworten Fragen zur Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen sowie zu Privatrechnungen. Darüber hinaus ist die Patientenberatung der Zahnärzteschaft Anlaufstelle bei allen Anliegen im Zusammenhang mit Behandlungen in der Praxis. Im zahnärztlichen Beratungsnetzwerk arbeiten Zahnärztinnen, Zahnärzte und Mitarbeiter der Verwaltung frei von Weisungen Dritter und frei von wirtschaftlichen Interessen.
Kostenlos eine zweite Meinung einholen
Die zahnärztliche Patientenberatung beinhaltet auch ein bundesweites „Zweitmeinungsmodell“. Es bietet allen Patienten die Möglichkeit, kostenfrei eine zweite Meinung zu einem vorliegenden Behandlungsplan einzuholen. So können sich Menschen zum Beispiel bereits im Vorfeld einer Zahnersatz-Behandlung über die in ihrem Fall geeignete Versorgung informieren.
Darüber hinaus leisten Gutachter- und Schlichtungsstellen wertvolle Beiträge für die konstruktive Vermittlung zwischen Zahnärzten und gesetzlich versicherten Patienten. Die Gutachter werden von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den Krankenkassen ernannt – rund 1.600 sind es insgesamt in Deutschland. Alle Gutachter sind in eigener Praxis niedergelassene Zahnärzte, die viele Jahre praktische Erfahrung mitbringen und sich regelmäßig weiterbilden. So ist sichergestellt, dass die Begutachtungen fachlich fundiert sind und den aktuellen Stand der Zahnmedizin berücksichtigen. Ganz wichtig ist auch: Die Gutachter arbeiten für den Patienten kostenfrei, unabhängig und neutral. Ihr Augenmerk liegt immer auf dem Erfolg der zahnmedizinischen Behandlung.
Die Gutachter schauen nicht nur auf geplante Behandlungen, sie können auch hinzugezogen werden, wenn ein Patient Probleme mit neuem, bereits eingegliedertem Zahnersatz hat. Natürlich ist in solchen Fällen immer der behandelnde Zahnarzt die erste Anlaufstelle. Bestehen aber dauerhaft Beschwerden mit einer Zahnersatzversorgung, kann die Krankenkasse des Patienten einen Gutachter beauftragen. Dieser überprüft die Neuversorgung auf mögliche Mängel und gibt Empfehlungen, wie diese behoben werden können. Der große Vorteil dabei: Der Patient wird vor unnötigen Kosten oder gar einem Rechtsstreit geschützt.