Krankenkassen zahlen: Die Kur kommt zurück
Große Freude in den deutschen Heilbädern: Der Bundestag hat beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für ambulante Vorsorgekuren künftig wieder erstatten müssen.
Gute Nachrichten für Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland: Die Krankenkassen zahlen die Kur wieder! Medizinische Vorsorgemaßnahmen in den Heilbädern sind künftig wieder Pflichtleistung der Kassen. Einem entsprechenden Gesetz hat der Bundestag im Juni 2021 zugestimmt. Die Entscheidung ist ein Meilenstein: "Bisher war es der individuellen - und bisweilen schwer nachzuvollziehenden - Entscheidung der Kassen überlassen, ob sie einem Kurantrag zustimmen oder ihn ablehnen", sagt Daniela Leipelt, Kur- und Tourismusmanagerin in Bad Füssing.
Die "Wiedereinführung der ambulanten und der stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach §23/2 und 4 SGB V", wie es im Juristendeutsch heißt, ist Teil des sogenannten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes. Der Deutsche Bundestag beschloss das Gesetz, das Kassenkuren künftig wieder zur Pflichtleistung macht, nach mehreren Monaten parlamentarischer Beratung am 11. Juni.
Alle ärztlichen Therapien und verordnete Medikamente werden erstattet
Die Krankenkassen zahlen die Kur allerdings nicht komplett. Bei einer sogenannten "ambulanten Vorsorgeleistung" übernehmen sie aber immerhin die Kosten für ärztliche Behandlungen und für die vom Arzt verordneten Medikamente sowie für Anwendungen wie Bäder, Massagen und andere Therapieangebote. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Anreise müssen Versicherte grundsätzlich selbst tragen. Sie können dafür aber auf Antrag von der Kasse einen Zuschuss erhalten.
Deutschlands Kurorte hatten sehnsüchtig auf die Entscheidung gewartet. Als die ambulanten Vorsorgekuren noch Pflichtleistungen waren, profitierten davon Ende des letzten Jahrhunderts jährlich rund 900.000 Menschen. 2020 waren es dagegen bundesweit gerade noch 11.500. Das ist ein Rückgang von fast 99 Prozent.
Vorsorgen ist besser als operieren
"Jetzt haben wir die große Chance, diesen Trend umzukehren und die Chance, noch mehr Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, unser Gesundheitsangebot zu nutzen", sagt Tobias Kurz. "Ich freue mich, dass sich unser langjähriger und hartnäckiger Einsatz gelohnt hat", so der Bürgermeister von Bad Füssing. Der Kurort verwöhnt seine Gäste unter anderem mit der größten Thermenlandschaft in Europa. Das legendäre Füssinger Thermalwasser ist der Motor für die Erfolgsgeschichte des Heilbads. Es enthält eine besondere Art von Sulfid-Schwefel und wird vor allem bei Gelenkerkrankungen, Rheuma und Rückenproblemen angewendet.
Bad Füssing bereitet nach den Worten von Daniela Leipelt bereits konkrete Maßnahmen vor, um Stammgäste auf die neuen Möglichkeiten hinzuweisen. "Freuen Sie sich schon heute darauf, in Zukunft wieder auf Basis der Gesetzesänderung durch Ihre Krankenkasse in den Genuss eines Kuraufenthaltes in Bad Füssing zu kommen. Denn es ist vielfach erwiesen, dass das Bad Füssinger Thermalwasser in Kombination mit entsprechenden Therapien einen wesentlichen Beitrag zur Gesundung und Gesundheitsvorsorge leisten kann", lautet eine der Botschaften der geplanten Kampagne.
Prävention im Heilbad: Krankenkassen zahlen die Kur bald wieder
Auch der Bayerische Heilbäderverband begrüßt den Beschluss des Bundestags, drängt aber aufs Tempo bei der Umsetzung. Der bayerische Heilbäderpräsident Alois Brundobler forderte die gesetzlichen Krankenkassen auf, die Gesetzesänderung "ohne Wenn und Aber" umzusetzen: "Der Weg zu einer Kur darf nicht zum Hürdenlauf für die Patienten werden." Die Covid-19-Pandemie habe eindrücklich vor Augen geführt, wie wichtig Prävention sei. Es gebe viele Langzeitfolgen, unter denen Patienten leiden. "Hier gilt es, mit gezielter Präventionsarbeit die Lebensqualität zu verbessern", so Brundobler.