Kann ich einen Pflegegrad bekommen?
Wenn Sie Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wie zum Beispiel Pflegegeld erhalten möchten, brauchen Sie zunächst einen Pflegegrad. Ob ein entsprechender Antrag in Ihrem Fall Erfolg verspricht, können Sie mit dem kostenlosen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen herausfinden.
Bettina M. stellte vor zwei Jahren den Antrag auf einen Pflegegrad. Es war ihr nicht mehr möglich, die Fenster in ihrer Altbauwohnung zu putzen, und sie brauchte Unterstützung beim Einkaufen. Doch damals konnte Frau M. keinen Pflegegrad bekommen, da sie in allen anderen Bereichen des Lebens selbstständig war und kein weiterer Hilfebedarf festgestellt wurde.
Leistungen der Pflegeversicherung erhalten nur Personen, die als pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Vorgaben gelten und für die ein Pflegegrad festgestellt wurde. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt immer im Wege einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Lohnt sich der Antrag?
Wenn Sie Unterstützung im Alltag brauchen und bereits vor der Antragstellung einschätzen möchten, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob es sich überhaupt lohnt, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, hilft Ihnen der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen.
„Der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ist nicht nur kostenlos und werbefrei“, betont Gisela Rohmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die vielen Erläuterungen machen die Anwendung verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen.“
Wie komme ich zum Pflegegrad?
Bei Bettina M. änderte sich die Lebenssituation abrupt nach einem Schlaganfall. Sie braucht jetzt Unterstützung bei der Körperpflege und regelmäßige Begleitung zur Physio- und Ergotherapie. Mit Hilfe des Pflegegradrechners konnten Frau M. und ihre Tochter vorab einschätzen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Sie erkannten bei der Nutzung des Pflegegradrechners, dass Fragen zur Selbstständigkeit und zu Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen gestellt werden – den sogenannten Modulen. So konnten sie sich auch auf die Begutachtung vorbereiten. Auf Anraten ihrer Tochter stellte Frau M. dann einen neuen Antrag – mit Erfolg.
Der Pflegegradrechner ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Erstbegutachtung muss immer persönlich erfolgen. Folgebegutachtungen sind dann aber auch telefonisch möglich. Zusätzlich zum Pflegegradrechner sind auf der Webseite der Verbraucherzentralen viele Informationen rund um das Thema „der Weg zum Pflegegrad“ zusammengestellt. Sie geben einen Überblick von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse und zu den Möglichkeiten, auf eine Ablehnung zu reagieren.