Krankenkassen zahlen höheren Zuschuss zum Zahnersatz
Ab Oktober 2020 bekommen gesetzlich Versicherte einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Kronen, Brücken oder Prothesen werden damit für die Patienten billiger.
Was kostet mich der Zahnersatz? Diese Frage stellen sich viele Menschen, wenn sie eine Brücke, Krone oder Prothese brauchen. Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zum Zahnersatz, den „befundorientierten Festzuschuss“. Das heißt: Je nach zahnärztlichem Befund übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen bestimmten Kostenanteil.
Bisher betrug dieser Zuschuss zum Zahnersatz 50 Prozent: Die Kasse zahlte genau die Hälfte der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Dabei handelt es sich nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs um einen „ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen“ Zahnersatz. Ab dem 1. Oktober 2020 wird der Festzuschuss gemäß dem Terminservice- und Versorgungsgesetz auf 60 Prozent erhöht. „Wichtig zu wissen ist, dass die Krankenkassen den gesetzlich festgelegten Betrag auch dann zahlen, wenn sich Versicherte für eine höherwertige Versorgung wie beispielsweise eine Vollkeramikkrone entscheiden“, betont Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente. „Der Eigenanteil des Versicherten fällt dann jedoch höher aus.“
Ein lückenloses Bonusheft erhöht den Zuschuss zum Zahnersatz
Nehmen gesetzlich Versicherte regelmäßig einmal im Jahr Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahr und lassen dies in ihrem Bonusheft eintragen, bekommen sie einen erhöhten Zuschuss zum Zahnersatz. Sind im Bonusheft jährliche Besuche über fünf Jahre vermerkt, beträgt der Festzuschuss ab Oktober 2020 70 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.
Haben gesetzlich Versicherte sogar über zehn Jahre mindestens einmal jährlich eine Zahnarztpraxis besucht, setzt die Krankenkasse nun einen Zuschuss von 75 Prozent an.
Was ist die Regelversorgung?
Angenommen, Ihnen geht ein Zahn verloren – etwa durch einen Unfall oder Karies. Um die dadurch entstandene Zahnlücke zu schließen, stehen grundsätzlich zwei Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Entweder wählen Sie eine Brücke oder ein Implantat. Welchen Betrag Ihnen die gesetzliche Krankenkasse dann erstattet, ist ganz unabhängig von Ihrer Wahl – die Kasse orientiert sich ausschließlich an den Kosten der sogenannten Regelversorgung. Sie ist definiert als ausreichender, zweckmäßiger und wirtschaftlicher Zahnersatz.
In unserem Beispiel ist als Regelversorgung eine Brücke festgelegt. Liegt die Lücke im Seitenzahnbereich, besteht die Regelversorgung aus Metall. Grund dafür ist nicht allein der günstige Preis: Metallbrücken erreichen bei Stabilität, Passgenauigkeit und Lebensdauer sehr gute Ergebnisse. Im sichtbaren Bereich einer Brücke bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse außerdem eine zahnfarbene Teilverblendung.
Den Festzuschuss bekommen Sie in jedem Fall
Den jeweils nach dem zahnärztlichen Befund festgelegten Zuschuss Ihrer Kasse bekommen Sie auch dann, wenn Sie sich für eine ästhetisch anspruchsvollere Versorgung entscheiden. Das könnte im Beispielfall eine rundum verblendete Brücke sein – oder Sie wählen ein Modell, das komplett aus zahnfarbener Keramik besteht. Auch wenn Sie ein Implantat wünschen, gilt: Die Kasse zahlt den Festzuschuss nach Befund. Die Kosten für alle Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, müssen Sie übernehmen. Sie ergeben sich aus der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung. Sie können für Zahnersatz einen Festzuschuss von 100 Prozent erhalten, ihre Kasse übernimmt also die Gesamtkosten der Regelversorgung. Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln sollten sich daher vor einer Zahnersatzbehandlung bei ihrer Krankenkasse zum Thema „100 Prozent Festzuschuss“ informieren.