Arzneimittel: Vorsicht – abgelaufen!

Auch wenn sie noch einwandfrei aussehen: Falls Arzneimittel abgelaufen sind, dürfen sie nicht mehr verwendet werden.

angebrochene Arzneimittel formen ein Fragezeichen

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Wer plötzlich heftige Kopfschmerzen bekommt oder mitten in der Nacht von einer verstopften Nase geplagt wird, greift rasch zur Hausapotheke – und stellt dabei häufig fest, dass ausgerechnet das benötigte Arzneimittel abgelaufen ist.

Auch wenn das Verfallsdatum bereits überschritten ist, ist dann die Versuchung groß, die abgelaufene Medizin doch zu verwenden. Schließlich sieht die Tablette noch gut aus, und die Tropfen riechen vollkommen unauffällig.

Arzneimittel abgelaufen? Ab in den Müll!

Doch Vorsicht, warnen Experten. Anders als bei Lebensmitteln, die nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oft noch bedenkenlos verzehrt werden können, gilt für Arzneimittel der Grundsatz: Ist das auf der Packung angegebene Verfallsdatum überschritten, gehört das Mittel in den Müll. Denn ob es trotz abgelaufener Haltbarkeitsfrist noch brauchbar, hilfreich und unbedenklich ist, lässt sich weder beim Ansehen oder Riechen noch durch Probieren erkennen. Für den Laien ist es unmöglich festzustellen, ob ein abgelaufenes Arzneimittel noch wirksam ist oder gesundheitliche Risiken birgt.

Im besten Fall wirkungslos

Wer abgelaufene Medikamente verwendet, riskiert nicht nur, dass die Medizin nicht ordnungsgemäß wirkt, sondern im schlimmsten Fall ernste gesundheitliche Beeinträchtigungen. Ein Grund: Bei einigen abgelaufenen Arzneimitteln können sich im Laufe der Zeit die Wirkstoffe zersetzen und dabei giftige Substanzen bilden. Ein Beispiel dafür sind Entwässerungsmittel mit Hydrochlorothiazid, bei dessen Abbau Formaldehyd entsteht. Und in abgelaufenen Codein-Hustensäften können sich Substanzen bilden, die krebserregend sind.

Sind Arzneimittel abgelaufen, lässt oft die Wirkstoffkonzentration nach. Bei einigen Medikamenten ist das nicht wirklich bedrohlich, bei anderen aber schon. Beispiel Antibiotika: Ist hier die Dosis nach Ablauf der Verbrauchsfrist zu gering, kann das Mittel die Bakterien nicht abtöten – das fördert die Entwicklung resistenter Krankheitserreger.

Achtung, Keime!

Apropos Bakterien: Bei abgelaufenen Medikamenten, die Wasser enthalten, ist nicht auszuschließen, dass sie mit Keimen verunreinigt sind. Denn in wässrigen Lösungen wachsen Bakterien leicht. Bei Augentropfen und Insulinspritzen beispielsweise kann das höchst gefährlich werden. Und tummeln sich in der Creme Bakterien, können diese über offene Hautstellen in den Körper gelangen.

Wichtig ist es bei Säften, Tropfen, Salben oder Cremes nicht nur, aufs Verfallsdatum zu achten – sondern auch das Anbruchsdatum im Auge zu behalten. Im Beipackzettel steht, wie lange das jeweilige Präparat nach der ersten Öffnung noch verwendet werden darf. Manche Arzneimittel sind nach Anbruch nur sehr kurz haltbar, andere hingegen viele Monate. Tipp: Notieren Sie das Anbruchsdatum auf der Packung. Ist die Haltbarkeitsfrist überschritten, gehört das Medikament in den Müll.