Aus der Pflegestufe wird ein Pflegegrad

Seit 1. Januar 2017 gibt es statt der Pflegestufe nun den Pflegegrad. Was bedeutet die Reform für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen?

Pflegereform

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Das Pflegestärkungsgesetz II hat die Einstufung der Pflegebedürftigkeit grundlegend verändert: Kernstück der Reform ist die Umwandlung der bisher existierenden Pflegestufe in den Pflegegrad. „Bisher richtete sich die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit vor allem nach den körperlichen Gebrechen“, erklärt Alexander Winkler, Pflegeexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Demenzkranke kamen dabei zu kurz.“

Hauptanliegen des Pflegestärkungsgesetzes II ist daher, Menschen mit geistigen und psychischen Einschränkungen besser zu berücksichtigen. Statt wie bislang den täglichen Hilfebedarf in Minuten zu Grunde zu legen – beispielsweise Pflegestufe I für 46 Minuten notwendige Pflege –, ist bei der Einstufung künftig die Frage entscheidend: Wie selbstständig kann der Betroffene ohne Unterstützung leben?

Eine Punktzahl ergibt den Pflegegrad

Um dies zu bestimmen, kommen sechs wichtige Lebensbereiche unter die Lupe, darunter nicht nur Mobilität und Selbstversorgung, sondern etwa auch die Fähigkeit, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Je größer die Einschränkungen in jedem Bereich, desto mehr Punkte vergibt der Gutachter. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich dann der Pflegegrad.

Der Gesetzgeber erwartet, dass zukünftig 500.000 Menschen zusätzlich Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen. „Das neue System gilt aber auch für alle, die bereits eine Pflegestufe haben“, so Alexander Winkler. „Ein neuer Antrag oder eine erneute Begutachtung ist nicht erforderlich. Die Übertragung läuft nach einer vom Gesetzgeber festgelegten Systematik automatisch.“ Die Pflegekasse informiert den Pflegebedürftigen schriftlich darüber, welcher Pflegegrad für ihn gilt.

Niemand wird schlechter gestellt

Angst vor einer Schlechterstellung brauchen Pflegebedürftige nicht zu haben: Das Gesetz stellt sicher, dass niemand, der bereits Leistungen bezieht, nach der Umstellung weniger bekommt. Für die meisten gilt das Gegenteil: „Fast allen Pflegebedürftigen stehen künftig höhere Leistungen zu. Und durch die Gleichstellung körperlicher und geistiger Beeinträchtigungen erhalten zum Beispiel an Demenz Erkrankte früher Leistungen“, erklärt der DKV Experte.

In Folge der Gesetzesänderung werden die meisten Pflegebedürftigen zwar künftig mehr Geld erhalten. Aber das ändert nichts daran, dass die staatlichen Leistungen nur einen Teil der tatsächlichen Kosten abdecken – die Differenz müssen Betroffene nach wie vor selbst zahlen. Dabei können pro Monat leicht vierstellige Beträge zusammenkommen. Eine Pflegezusatzversicherung kann eine Möglichkeit sein, zukünftige Finanzierungslücken zu schließen.