Silvester-Feuerwerk? Aber sicher!

Ein buntes Feuerwerk gehört zum Jahreswechsel einfach dazu. Aber bitte denken Sie dabei auch an Ihre Sicherheit!

Feuerwerkskörper

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Kurz vor Mitternacht steigt die Spannung: Der Countdown läuft, das alte Jahr geht zu Ende, das neue steht vor der Tür. Drei, zwei, eins – dann ist es endlich soweit: Mit einem gewaltigen Feuerwerk der Freude wollen wir das Jahr 2016 begrüßen und hoffen, dass es uns viel Gutes bringen wird – Gesundheit, Erfolg, Glück in der Liebe. Die Stimmung ist ausgelassen, wenn wir Silvesterraketen und Leuchtfeuerwerk zünden, mit einem Glas Sekt anstoßen und unseren Mitmenschen ein frohes neues Jahr wünschen.

Damit die Feierlaune nicht durch Verletzungen getrübt wird, gilt in der Silvesternacht die Devise: Unbedingt auch an die Sicherheit denken – an die eigene und an die der anderen. Dazu gehört es, ausschließlich Feuerwerk zu zünden, das eine Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und einen BAM-Hinweis trägt. Von Billigimporten ohne Kennung, die oft zu große Mengen an explosiven Stoffen enthalten, sollten Sie unbedingt die Finger lassen.

Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände

Raketen und Feuerwerkskörper der Kategorie „F2“ dürfen nur von Erwachsenen ab 18 Jahren gekauft und abgefeuert werden – und das lediglich am Silvestertag ab 18 Uhr und am Neujahrsmorgen bis 7 Uhr. Das ganze Jahr über erhältlich ist Feuerwerk der Klasse „F1“. Dazu gehören etwa Wunderkerzen und Tischfeuerwerk, die auch für ältere Kinder infrage kommen. Natürlich sollten Eltern immer dabeibleiben, wenn Minderjährige mit Feuer umgehen.

Verboten ist es, Feuerwerk und Knallkörper in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen und Kirchen abzubrennen. Das gilt übrigens auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Damit in der Silvesternacht kein Brand entsteht, ist es ratsam, brennbare Gegenstände wie Möbel und Hausrat vom Balkon oder der Terrasse zu nehmen, Fenster und Dachluken zu schließen. Auch Haustiere, die sehr unter dem Silvesterkrach leiden, müssen rechtzeitig versorgt werden.

Knallen mit Köpfchen

Um Unfälle, Verbrennungen und Ohrenschäden zu verhindern und das Silvesterspektakel unbeschwert genießen zu können, gilt darüber hinaus:

  • Beachten Sie die Hinweise auf der Gebrauchsanleitung der Feuerwerksartikel.
  • Zünden Sie Feuerwerk nur, wenn Sie nicht alkoholisiert sind.
  • Feuerwerkskörper ab Klasse „F2“ aufwärts gehören nie in die Hände von Kindern und Jugendlichen.
  • Feuerwerk nur im Freien zünden. Der Balkon eignet sich grundsätzlich nicht!
  • Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren, Bäumen, Autos und Gebäuden.
  • Feuern Sie Raketen, Fackeln, Knallkörper nie aus der Hand ab.
  • Raketen brauchen eine stabile Abschussrampe, damit sie senkrecht starten können. Gut geeignet sind zum Beispiel Sektflaschen oder Glasflaschen in einem beschwerten Getränkekasten.
  • Zünden Sie Blindgänger nicht nochmal an, sondern lassen Sie sie am besten liegen. Sie könnten gerade in dem Moment hochgehen, in dem Sie sich nähern.
  • Wer lärmempfindlich ist, sollte Ohrenstöpsel tragen.