IGeL – ja oder nein?
Wenn der Arzt eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) vorschlägt, sollten Sie in Ruhe darüber nachdenken und sich Zeit für die Entscheidung nehmen.
Jeder dritte gesetzlich Versicherte hat im vergangenen Jahr mindestens ein Angebot für eine so genannte individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) erhalten. Damit liegt die IGeL-Quote mittlerweile bei 33 Prozent – im Jahr 2001 waren es erst 9 Prozent. Das zeigt die aktuelle Versichertenbefragung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). „Wägen Sie bei den angebotenen Leistungen Nutzen, Risiko und Kosten ab“, rät WIdO-Experte Klaus Zok.
Etwa 20 Millionen gesetzlich Versicherte haben im vergangenen Jahr Erfahrung mit privaten Zusatzleistungen gemacht. „IGeL sind ärztliche Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Serviceleistungen, die medizinisch nicht notwendig sind und deshalb nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören“, meint Klaus Zok. „Die Patienten müssen sie daher selbst bezahlen.“
Spitzenreiter Ultraschall
IGeL werden Frauen wesentlich häufiger angeboten als Männern. Die Initiative geht in der Mehrzahl der Fälle von den Ärzten aus (72,6 Prozent). Hauptzielgruppe für IGeL-Angebote sind einkommensstarke und gebildete Versicherte.
Am häufigsten bieten niedergelassene Ärzte Ultraschalluntersuchungen an – hauptsächlich zur Krebsfrüherkennung bei Frauen – und Leistungen zur Glaukom-Früherkennung. Jeweils rund elf Prozent der Angebote entfallen auf Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Blutuntersuchungen und Laborleistungen. In 8 Prozent der Fälle werden Frauen weitere ergänzende Krebsfrüherkennungsuntersuchungen angeboten.
Ein Behandlungsvertrag ist vorgeschrieben
Spitzenreiter beim „IGeLn“ sind die Frauenärzte: Auf sie entfallen rund 30 Prozent der privatärztlichen Leistungen. Augenärzte haben einen Anteil von etwa 20 Prozent, es folgen Allgemeinmediziner und Orthopäden. „Gemessen an der Größe der einzelnen Arztgruppen zeigt sich, dass Fachärzte deutlich häufiger private Zusatzleistungen anbieten als Allgemeinmediziner“, sagt Klaus Zok. So schlagen Augenärzte hochgerechnet im Durchschnitt pro Jahr mehr als sieben Mal so häufig eine IGeL vor wie Allgemeinmediziner.
Nicht immer halten sich Ärzte beim Umgang mit privaten Zusatzleistungen an rechtliche Vorgaben. Lediglich bei 44,5 Prozent der befragten IGeL-Patienten gab es vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient, obwohl dies so vorgeschrieben ist. Und mehr als jeder zehnte befragte Patient erhielt entgegen der gesetzlichen Vorgabe keine Rechnung über die erbrachte Leistung.
Tipps zum Umgang mit IGeL
Private Zusatzleistungen sind niemals dringend. Zum Umgang mit IGeL gibt die AOK gesetzlich versicherten Patienten folgende Tipps:
- Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausführlich über den Nutzen und mögliche Risiken der angebotenen Leistung aufklären.
- Nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung. Beratung und Behandlung sollten nicht am gleichen Tag stattfinden.
- Informieren Sie sich umfassend. Sie können auch bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darf die Behandlung nur privat in Rechnung stellen, wenn er Sie vorher auf die Pflicht zur Kostenübernahme hingewiesen hat und Sie schriftlich zugestimmt haben. In dem Vertrag muss jede einzelne Leistung und die voraussichtliche Honorarhöhe genannt werden.
- Nach der Behandlung müssen Sie eine Rechnung erhalten, in der die einzelnen Leistungen aufgelistet sind. Pauschale Honorare sind unzulässig, genauso wie Barzahlungen ohne Beleg.