Höhere Zuzahlungen für viele Medikamente

Höhere Zuzahlungen für Medikamente ab 1. April 2018

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Seit 1. April erstatten die Krankenkassen für zahlreiche Medikamente weniger Geld. In der Folge sind höhere Zuzahlungen für Millionen Patienten möglich.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen seit 1. April in vielen weiteren Fällen eine Zuzahlung oder höhere Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln leisten. Wo bisher keine Zuzahlungen anfielen, können dann fünf bis zehn Euro pro Medikament fällig sein. Das Geld bekommt nicht der Apotheker, es wird vielmehr von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen. Grund ist das Absenken der sogenannten Festbeträge: Dabei handelt es sich jeweils um den Höchstbetrag, den die gesetzliche Krankenkasse für bestimmte Arzneimittel erstattet.

Von der Absenkung und den damit verbundenen höheren Zuzahlungen der Patienten versprechen sich die gesetzlichen Krankenkassen jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro. Senken die Hersteller der Medikamente ihre Preise nicht parallel ab, kann eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel seit Jahren zu: Im Jahr 2017 waren es insgesamt mehr als 2,1 Milliarden Euro.

Höhere Zuzahlungen auch durch neue Rabattverträge möglich

Zu den betroffenen Medikamenten zählen vor allem starke Schmerzmittel mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch häufig von Ärzten verordnete Substanzen wie Prednisolon (Entzündungshemmer) oder Clopidogrel (Blutverdünner) gehören dazu. Des Weiteren wird ab 1. April erstmals für Infliximab (Rheumamittel) ein Festbetrag festgelegt.

Zeitgleich traten auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft. Sie können dazu führen, dass Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen.  So haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach eigenen Angaben für mehr als 100 Wirkstoffe neue Rabattverträge abgeschlossen, darunter der Magensäurehemmer Pantoprazol und das Schmerzmittel Metamizol. Auch die DAK Gesundheit hat zum 1. April neue Verträge vereinbart. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits zum 1. März mehr als 100 Fachlose in Rabattverträgen für die Versorgung ihrer Versicherten vergeben. Durch die Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel können sich auch höhere Zuzahlungen ergeben.

Eine aktuelle Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln ist auf dem Gesundheitsportal APONET zu finden.