So mindern Medikamente die Fahrtauglichkeit

Viele Medikamente können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Wir klären auf, in welchen Fällen Patienten ihr Auto besser stehen lassen.

Zwei Autos stoßen zusammen.

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Unter dem Einfluss bestimmter Arzneimittel wird man schneller benommen, müde oder unaufmerksam – die Fahrtauglichkeit ist eingeschränkt. Im Straßenverkehr gefährden Patienten dann sich und andere Verkehrsteilnehmer. Damit es nicht so weit kommt, sollten Sie sich ausgiebig vom Arzt oder Apotheker zur Wirkung Ihrer Medikamente beraten lassen.

Nicht ans Steuer bei Schwindel und Benommenheit

Es gibt zahlreiche Medikamente, die Schwindel und Benommenheit hervorrufen oder die Reaktionsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit des Patienten mindern. Insbesondere Arzneimittel, die auf das Herz-Kreislauf-System oder das zentrale Nervensystem wirken, können die Fahrtauglichkeit negativ beeinflussen. Auch Aufmerksamkeit, Konzentration und sogar die Sehkraft können nachlassen.

Vorsicht auch bei rezeptfreien Mitteln!

Die Bandbreite der Arzneimittel, die die Fahrtauglichkeit einschränken, ist groß: Augentropfen und Psychopharmaka zählen ebenso dazu wie Präparate gegen Bluthochdruck oder Diabetes. Besondere Aufmerksamkeit müssen Patienten scheinbar harmlosen Arzneien widmen, die gern in der Selbstmedikation angewendet werden – wie etwa Erkältungs- oder Grippemittel, Antiallergika oder Schmerzmittel.

Vorsicht ist bei Schlafmitteln geboten, denn die wirken oft in den kommenden Tag hinein. Daher sollten alle Patienten, die Schlafmittel einnehmen – auch frei verkäufliche -, das Thema Fahrtauglichkeit unbedingt mit dem Arzt oder Apotheker besprechen. Gleiches gilt für die Anwendung starker Schmerzmittel. Wichtig: Nach einer Narkose gilt grundsätzlich innerhalb der ersten 24 Stunden ein Fahrverbot, ebenso nach Augenuntersuchungen mit pupillenerweiternden Mitteln.

Fragen Sie zur Fahrtauglichkeit den Apotheker

Wer trotz Medikation sicher am Straßenverkehr teilnehmen will, sollte folgende Regeln beherzigen:

– Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker über das Thema Fahrtauglichkeit. Dabei sollten alle, auch die rezeptfreien Arzneimittel, in Betracht gezogen werden.

– Achten Sie auf körperliche Warnzeichen wie Schwindel, Müdigkeit oder Benommenheit.

– Halten Sie sich an die Dosierung bzw. den Einnahmerhythmus, der von Arzt und Apotheker vorgegeben wurde.

– Vermeiden Sie unbedingt die Kombination von Arzneimitteln mit Alkohol.

Bei einer ärztlich verordneten Langzeitbehandlung ist es schwierig, Alternativen zu finden, die die Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigen. Wer unter Schlafstörungen leidet, sollte beim Arzt erfragen, ob ein Schlaf- oder Beruhigungsmittel mit kurzer Wirkdauer geeignet ist. Auch bei Medikamenten gegen Allergie (Antihistaminika) gibt es Alternativen, die weniger müde machen und deshalb von Autofahrern vorgezogen werden sollten. Wer unsicher ist, kann sich in der Apotheke zum Thema Fahrtauglichkeit beraten lassen.