Flugreise nach Herzinfarkt?

Jedes Jahr erleiden mehr als 250.000 Menschen in Deutschland einen Herzinfarkt. Viele Patienten möchten trotzdem auf eine Flugreise nicht verzichten. Sie sollten aber die Risiken kennen.

Ein älterer Herr wird von seinem Arzt beraten.

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Einem Herzinfarkt geht in den allermeisten Fällen die koronare Herzkrankheit (KHK) voraus – auch Arteriosklerose oder Verkalkung genannt. Sie entwickelt sich schleichend über viele Jahre und ist auch die häufigste Ursache für eine Herzschwäche. Unter einer KHK leiden nach Angaben der Deutschen Herzstiftung hierzulande mehr als sechs Millionen Menschen.

Jährlich werden bundesweit bei KHK-Patienten – häufig nach einem Herzinfarkt – über 320.000 Stents eingesetzt und über 53.000 Bypassoperationen durchgeführt. Viele der Betroffenen planen eine Reise und verzichten nur ungerne auf das Fliegen. Jede Flugreise führt aber wegen der veränderten Atmosphäre in der Druckkabine zu zusätzlichen Belastungen für das Herz-Kreislauf-System, die Herzpatienten kennen müssen.

Vor dem Flug zum Kardiologen

„Herzpatienten dürfen in der Regel fliegen. Letztlich entscheidend für die Flugreise eines Patienten mit KHK oder Herzschwäche ist die Leistungsfähigkeit des Herzens. Um Komplikationen über den Wolken zu vermeiden, sollten Betroffene deshalb noch vor der Reiseplanung ihre Flugreisetauglichkeit vom Kardiologen bestimmen lassen“, unterstreicht der Herzspezialist Prof. Wolfgang Schöls vom Wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung.

So führt etwa der leichte Sauerstoffmangel in der Kabine eines Passagierjets auf Reiseflughöhe zum Anstieg von Herzfrequenz, Blutdruck und zu erhöhtem Sauerstoffverbrauch des Herzens. „Das können Betroffene mit KHK oder Herzschwäche nicht ohne weiteres kompensieren“, betont Prof. Schöls.

Nach einem Herzinfarkt hängt die Flugreisetauglichkeit vor allem von der Infarktgröße ab. Kardiologen unterscheiden zwischen niedrigem, mittlerem und hohem Risiko. Bei niedrigem Risiko kann ca. fünf bis acht Tage nach einem kleinen Infarkt geflogen werden. „Auf Langstreckenflüge sollte jedoch auch bei niedrigem Risiko verzichtet werden“, sagt Prof. Schöls. Niedriges Risiko bedeutet unter anderem: Alter unter 65, erster Herzinfarkt, erfolgreiche Gefäßwiedereröffnung, Auswurffraktion des Herzens über 45 Prozent, keine Komplikationen.

Nur bei stabiler Herzschwäche einchecken

Menschen mit einer Herzschwäche sollten vor Reiseantritt Ursache und Schweregrad der Erkrankung bestimmen lassen. Bei chronisch stabiler Herzschwäche (belastbar bis 75 Watt) besteht im Allgemeinen volle Flugreisetauglichkeit (bei Flügen bis sieben Stunden Reisedauer).

„Jede Verschlechterung der Symptome wie Atemnot, Gewichtszunahme wegen Wassereinlagerung, Erschöpfung, Herzenge oder Rhythmusstörungen in den letzten vier Wochen macht fluguntauglich“, erläutert Prof. Schöls. „Nach akutem Linksherzversagen sollte bis zu sechs Wochen mit dem Fliegen gewartet werden.“ Patienten mit Herzschwäche sollten ihr Körpergewicht kennen und am besten einen Gangplatz nahe der Toilette buchen, da sie häufig Entwässerungsmittel einnehmen und der Harndrang durch den leichten Sauerstoffmangel im Flugzeug verstärkt wird.

Welche weiteren wichtigen Punkte Betroffene vor der Buchung einer Flugreise beachten sollten, erläutern Herzspezialisten in dem Beitrag der Deutschen Herzstiftung „Flugreisen – auch bei KHK und Herzschwäche“, der kostenfrei unter www.herzstiftung.de/fliegen-achtung-herz oder telefonisch unter 069 955 128 400 angefordert werden kann.