Auch Haustiere bei Hitze gefährdet

Auch Haustiere brauchen bei Hitze Abkühlung
Foto: © Barmenia

Hitze plagt nicht nur den Menschen, sondern auch unsere Haustiere. An heißen Tagen sollten Frauchen und Herrchen ihre Lieblinge daher gut im Auge behalten und ihnen vorsorglich Abkühlung verschaffen.

Jeden Sommer lesen wir Zeitungsberichte über Hunde, die an warmen Tagen im Auto zurückgelassen wurden - und damit sehr bald in Lebensgefahr schwebten. Was viele Menschen nicht bedenken: Steht das Fahrzeug in der prallen Sonne, kann die Temperatur im Innenraum schon nach wenigen Minuten auf bis zu 70 Grad steigen. Doch bereits ab 40 Grad wird es für die Gesundheit im geschlossenen Auto kritisch, da hilft auch ein spaltbreit geöffnetes Fenster nicht. Deshalb sollten Haustiere bei Hitze niemals alleine im Auto warten. Aber damit ist es nicht getan: Eine Hitzewelle gefährdet die Tiere auch im eigenen Heim.

„Während Menschen ihre Körpertemperatur durch Schwitzen am ganzen Körper eine Zeit lang regulieren können, gelingt dies den meisten Tieren nicht, weil sie ausschließlich über wenige Schweißdrüsen an ihren Pfoten verfügen“, betont Oliver Birkelbach, Tierversicherungsexperte der Barmenia Versicherungen Köln. „Auch das Hecheln hilft Hunden, Katzen und kleineren Haustieren bei höheren Temperaturen nicht mehr – Kreislaufkollaps, Organschäden und schlimmstenfalls Herzstillstand drohen.“

Auch daheim leiden Haustiere bei Hitze

Da manchmal auch die Temperaturen im Haus oder heimischen Garten gefährlich hoch werden können, müssen die Vierbeiner möglichst mehrere kühle Schattenplätze zur Verfügung haben. Auch frisches Trinkwasser muss für Haustiere bei Hitze stets zugänglich sein. Über Tag geschlossene Fenster, heruntergelassene Rollläden und abendliches Lüften halten die Wohnräume von vornherein kühl.

Spezielle kühlende Gelmatten, die auf Körperwärme reagieren, bieten Hunden und Katzen einen angenehm kalten Liegeplatz. Hier sollte jedoch auf Modelle mit spitzen Kanten und giftiger Füllung verzichtet werden. Für wasserliebende Hunde sind Tierplanschbecken zu Hause oder Spaziergänge am See die optimale Abkühlung.

Die kleinen Heimtiere nicht vergessen

Auch weitere sogenannte Heimtiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel leiden unter zu hohen Temperaturen – und das oft unbemerkt. Ihre Gehege und Volieren dürfen nicht in der direkten Sonne stehen, außerdem müssen sie mit schattigem Unterschlupf ausgestattet sein. Feuchte Handtücher über dem Gehege sorgen beim Verdunsten des Wassers für angenehme Kälte, Fliesenplatten kühlen von unten. Flaschen mit gefrorenem Wasser geben ebenfalls Kälte ab. Auf den Einsatz von Kühlakkus sollten Tierhalter*innen dagegen verzichten - werden diese angenagt, besteht Vergiftungsgefahr.

Die Tiere müssen aber auch die Möglichkeit haben, der Kälte jederzeit auszuweichen. Keinesfalls sollten sie im Durchzug oder vor Ventilatoren stehen. Diese senken die Raumtemperatur nicht, können jedoch eine Erkältung oder Bindehautentzündung verursachen. Übrigens sollten auch Aquarien nie der prallen Sonne ausgesetzt sein, da sich das Wasser sonst aufheizt.

Im Notfall erste Hilfe leisten

Kommt es trotz aller Vorsorge zum Notfall, ist sofortige erste Hilfe erforderlich. Symptome für einen drohenden Hitzschlag beim Haustier sind exzessives Hecheln, vermehrter Speichelfluss und Gleichgewichtsstörungen. Kommt es schließlich zu Erbrechen, Krämpfen oder gar Bewusstlosigkeit, gilt höchste Alarmstufe. Betroffene Tiere unbedingt von unten mit Fliesen oder feuchten Tüchern kühlen. Nicht den Kopf, sondern die Gliedmaßen und den Nacken befeuchten. Außerdem immer wieder kleine Mengen Wasser anbieten und den Tiernotruf verständigen.

„Es ist sinnvoll, sich für den Notfall die Nummer des nächsten Tiernotrufs vorab einzuspeichern“, rät Birkelbach. Entdecken Passant*innen offenbar angeschlagene Haustiere bei Hitze in einem Auto, müssen sie zunächst den oder die Halter*in suchen. Ist das Tier bereits in einem kritischen Zustand, sollten zusätzlich umgehend Polizei oder Feuerwehr alarmiert werden. Schlagen Passant*innen zur Rettung des Tieres selbst eine Fensterscheibe ein, gilt dies als Sachbeschädigung. Sie bleibt in der Regel aber straffrei, wenn sich die Gefahr nachweislich nicht anders abwenden ließ.

 

Erstveröffentlichung Juli 2022