Grünes Rezept: Erstattung möglich

Viele Krankenkassen erstatten auch rezeptfreie Arzneimittel – wenn der Arzt sie auf dem Grünen Rezept verordnet.

Grünes Rezept

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Auf jedes Grüne Rezept wird nun ein Hinweis aufgedruckt, dass viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für bestimmte rezeptfreie Arzneimittel freiwillig zurückerstatten. Das Grüne Rezept ist eine Empfehlung des Arztes, der die Einnahme eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments aus medizinischer Sicht empfiehlt.

Gleichzeitig dient das Grüne Rezept dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform des Medikaments. Statt – wie früher – „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen“, steht jetzt auf jedem Grünen Rezept der Satz: „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen.“ Auf diese wichtige Änderung macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) die gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland aufmerksam.

Bei der Krankenkasse nachfragen

Die Mehrheit der Krankenkassen macht derzeit davon Gebrauch, die Kosten für bestimmte rezeptfreie und apothekenpflichtige Arzneimittel als individuell festgelegte Satzungsleistung zu übernehmen. In erster Linie werden pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel erstattet. Für die Kostenerstattung eines solchen Medikaments muss der Versicherte die Quittung aus der Apotheke zusammen mit dem Grünen Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen.

Oft quittiert die Apotheke den Kaufpreis auch direkt auf dem Grünen Rezept. Erstattet wird meist bis zu einer bestimmten jährlichen Summe, je nach Krankenkasse zwischen 50 und 400 Euro. Einzelheiten dazu sollten Verbraucher direkt bei ihrer Krankenkasse erfragen. Gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, kann das Grüne Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke auch bei der jährlichen Einkommensteuererklärung des Patienten als außergewöhnliche Belastung eingereicht werden.

Eine Liste mit allen Kassen und ihren Erstattungsregeln finden Interessierte auf www.aponet.de