Warum Pflegegrad 1 wichtig ist
Seit 2017 gibt es den Pflegegrad 1. Er ermöglicht vielen Menschen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten und entlastet ihre pflegenden Angehörigen.
Ende 2024 waren über 860.000 Menschen in Pflegegrad 1 eingestuft. In dem ersten von insgesamt fünf Pflegegraden haben die Versicherten Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro sowie Zuschüsse zum Umbau ihrer Wohnung und für einen Notrufknopf. Die Pflegereform 2017 erweiterte die zuvor bestehenden drei Pflegestufen zu den aktuellen fünf Pflegegraden. Dies sollte nicht nur eine genauere Einschätzung der Bedürftigkeit ermöglichen. Sondern auch einer frühzeitigen Einstufung in höhere Pflegegrade vorbeugen, indem Hilfen eher einsetzen und speziell die häusliche Pflege durch Angehörige unterstützt wird.
Die Erfahrung zeigt: Pflegegrad 1 ermöglicht vielen älteren Menschen den ersten Zugang zu Beratungsangeboten, Hilfsmitteln, Zuschüssen für eine Wohnraumanpassung und Entlastungsleistungen. Ohne diesen frühzeitigen und niederschwelligen Einstieg in das System der Pflegeleistungen würde das Risiko wieder steigen, dass ein Unterstützungsbedarf zu spät erkannt wird. Die Folge wären nicht nur häufigere Notfälle und vermeidbare Krankenhausaufenthalte – es würde oft auch die vorzeitige Einstufung in einen höheren Pflegegrad nötig.
Pflegegrad 1 entlastet Angehörige
Laut Statistischem Bundesamt wurden im Dezember 2023 etwa 86 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt – das sind knapp fünf Millionen Menschen, die überwiegend von Angehörigen gepflegt werden. Dabei leisten pflegende Familienmitglieder weit mehr als nur private Fürsorge. Laut einer Studie der Hochschule Zittau/Görlitz hätten die informellen häuslichen Betreuungsleistungen – müssten sie von angelernten Pflegehilfskräften erbracht werden – einen Wert von rund 200 Milliarden Euro jährlich. „Angesichts dieser enormen Summe unentgeltlich erbrachter Pflegeleistungen sind aktuelle Debatten um Einsparungen in der Pflege ein Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen“, kritisiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK. „Sparpläne sind kein Ersatz für politische Fantasielosigkeit, und vor allem nicht für fehlende Strategien. Wenn sich nichts ändert, werden es auch in Zukunft die pflegenden Angehörigen sein, die den Laden am Laufen halten.“
Gerade das Geld aus dem Pflegegrad 1 hilft den stark belasteten pflegenden Angehörigen. Wichtig sind dabei nicht nur Einkaufshilfen und Putzdienste. Die frühzeitige finanzielle Unterstützung befördert nachbarschaftliche Hilfestrukturen und ermöglicht den Verbleib in der Häuslichkeit. Das gilt ganz besonders für Menschen, bei denen es zu ersten Problemen in der Alltagsbewältigung gekommen ist – etwa durch Beeinträchtigungen von Wahrnehmung und Gedächtnis. Der Pflegegrad 1 wurde auch deshalb eingeführt, um Menschen mit Demenz in die Pflegeversicherung zu integrieren.
Ein wichtiges Instrument zur Vorsorge
Viele Fachleute betonen, dass der Pflegegrad 1 ein wichtiges Instrument zur Prävention sei. Er solle deshalb zukünftig noch konsequenter auf Präventionsleistungen ausgerichtet werden, die einer fortschreitenden Pflegebedürftigkeit vorbeugen. So plädiert unter anderem der Bundesverband der Betreuungsdienste e. V. (BBD) dafür, den Entlastungsbetrag im Zusammenhang mit dem Pflegegrad 1 nicht abzuschaffen, sondern stärker für Vorsorgeleistungen aufzuwenden. Das erspare den Pflegekassen im weiteren Verlauf deutlich ansteigende Ausgaben.
Ambulante Pflegedienste könnten wirksame Maßnahmen zur Vorsorge erbringen, meint der BBD. So haben Mitglieder des Verbandes zusammen mit einer Krankenkasse ein Jahr lang ambulante Präventionsleistungen getestet: Diese bestanden aus einer Verbindung von digital angeleiteten Trainings mit persönlicher Begleitung der Übungen durch speziell geschulte Betreuungskräfte. Mit zwei Trainings die Woche von je 30 Minuten wurde schon nach rund 14 Wochen eine verbesserte Mobilität erreicht; insgesamt gelang es damit, den Hilfebedarf zu senken.
