Erste Hilfe bei Unfällen: Was im Ernstfall zu tun ist
Wer zuerst an einem Unfallort eintrifft, weiß oft nicht, wie zu helfen ist. Viele Menschen fühlen sich in dieser Situation überfordert, sind unsicher und zögern. Dabei kommt es jetzt darauf an, schnell zu handeln und Erste Hilfe zu leisten. Was sollten Ersthelfer*innen tun, was dürfen sie tun, und wo endet ihre Verantwortung?
Zuallererst ist festzuhalten: In Deutschland ist jeder Mensch verpflichtet, im Notfall Erste Hilfe zu leisten – sofern dies zumutbar ist und die Ersthelfer*innen sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen. Wer trotz Zumutbarkeit nicht hilft, macht sich strafbar nach § 323c Strafgesetzbuch. Gleichzeitig schützt das Gesetz alle Menschen, die helfen; denn auch Personen, die Ersthelfer*innen behindern, machen sich strafbar.
Andere Vorschriften sorgen dafür, dass Menschen, die Erste Hilfe leisten, nur im Ausnahmefall für Fehler haften – nämlich bei vorsätzlich zugefügten Schäden oder grober Fahrlässigkeit. Letzteres wäre zum Beispiel der Fall bei unterlassener Absicherung der Unfallstelle. Wer jemandem beim Versuch einer Herzdruckmassage versehentlich eine Rippe bricht, haftet in der Regel nicht. „Fehler passieren, aber entscheidend ist, zu handeln“, betont die Juristin Sabine Brandl von der Ergo Versicherung.
Sicherheit steht an erster Stelle
Wer Erste Hilfe leistet, muss zuvor die eigene Sicherheit gewährleisten. Eine ungesicherte Unfallstelle kann schnell zu weiteren Unfällen führen. Deshalb gilt zuerst: den Überblick über die Situation bekommen und Gefahren erkennen. Dazu gehören fließender Verkehr, auslaufende Flüssigkeiten, Stromleitungen oder Feuer. Dann eine Warnweste anziehen, die Unfallstelle absichern und helfen. Das Absichern der Unfallstelle bedeutet, den Warnblinker einzuschalten, ein Warndreieck aufzustellen und gegebenenfalls weitere Helfer um Unterstützung zu bitten.
Das Warndreieck dabei im Stadtverkehr in 50 Metern Abstand zur Unfallstelle aufstellen, auf der Landstraße in 100 Metern und auf der Autobahn in mindestens 150 Metern Entfernung. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, verletzte Personen aus einer Gefahrenzone zu bringen – sofern das möglich ist.
Ruhe bewahren und den Notruf nicht vergessen
Am Unfallort zählt oft jede Minute. Deshalb ist es wichtig, Ruhe und einen klaren Kopf zu bewahren. Wer zuerst am Unfallort ist, setzt nach dem Absichern der Unfallstelle den Notruf 112 ab. Für den Anruf sind die sogenannten vier W-Fragen entscheidend:
- Wo ist es passiert?
- Was ist passiert?
- Wie viele Personen sind beteiligt?
- Welche Verletzungen liegen vor?
So leisten Sie die Erste Hilfe
Wenn Sie oder eine andere Person den Notruf alarmiert haben, starten Sie mit folgenden Maßnahmen die Erste Hilfe:
- Atmung und Bewusstsein prüfen,
- ggf. die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen, bis der Rettungsdienst vor Ort ist,
- Blutungen stillen,
- die verletzte Person beruhigen und
- ggf. in die stabile Seitenlage bringen.
„Viele haben Angst, etwas falsch zu machen. Aber das größte Risiko ist, gar nichts zu tun“, sagt Sabine Brandl. Menschen sind nach einem Unfall oft verängstigt, verwirrt oder geschockt. Beruhigende Worte und Blickkontakt können die Erstversorgung erleichtern und helfen, Panik zu vermeiden. Es ist außerdem wichtig, systematisch vorzugehen und Aufgaben gegebenenfalls mit anderen Ersthelfer*innen zu koordinieren.
Vorbereitung hilft im Ernstfall
Ein Erste-Hilfe-Kurs vermittelt alle wichtigen Schritte, zum Beispiel die stabile Seitenlage oder das Absetzen eines Notrufs. Deshalb empfiehlt es sich, den Kurs alle paar Jahre zu erneuern. Zu den Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen zählen unter anderem das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Malteser und der ADAC.
Vorbereitung bedeutet aber nicht nur Wissen, sondern auch praktische Vorsorge. Ein vollständiger Verbandskasten, das Warndreieck und griffbereite Warnwesten gehören daher immer ins Auto.
