Digitaler Pflegeantrag: Schnelle Unterstützung für Pflegebedürftige

Wer Probleme hat, den Alltag allein zu bewältigen, kann einen Pflegeantrag stellen. Das ist inzwischen bei vielen Pflegekassen auch online möglich. Ein digitaler Pflegeantrag bietet Vorteile, aber bei der Erstellung ist einiges zu beachten.
Pflegebedürftigkeit entsteht meistens allmählich – aber sie kann auch plötzlich eintreten, etwa als Folge eines Herzinfarkts oder Unfalls. Bevor Betroffene Unterstützung von ihrer Pflegekasse erhalten, müssen sie einen Pflegeantrag stellen. Bisher war hierfür ein Anruf, ein Brief, eine E-Mail oder ein Fax an die Krankenkasse nötig, die dem Versicherten anschließend ein Formular zum Ausfüllen zuschickte. Ein digitaler Pflegeantrag beschleunigt und vereinfacht das Verfahren.
„Bei einigen Pflegekassen funktioniert das nun direkt online“, erklärt Dirk Görgen. „Der Vorteil: Der digitale Pflegeantrag sorgt für einen unkomplizierten und schnelleren Vorgang und führt dazu, dass Betroffene rascher Leistungen erhalten“, so der Pflegeexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung. Denn die Pflegekasse leistet erst ab dem Monat, in dem Pflegebedürftige den Antrag gestellt haben. Übrigens: Voraussetzung für einen Pflegeantrag – egal ob digital oder analog – ist, dass Betroffene in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.
So wird ein digitaler Pflegeantrag ausgefüllt
Ob die eigene Pflegekasse einen Onlineantrag anbietet, können Versicherte auf der Website prüfen. Im Antragsformular müssen sie dann zunächst persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer eingeben. Des Weiteren sind Informationen zu den gewünschten Leistungen nötig, etwa für häusliche Pflege durch Angehörige beziehungsweise einen ambulanten Pflegedienst oder für die Unterbringung in einem Pflegeheim.
Zusätzlich kann es erforderlich sein, bestimmte Dokumente hochzuladen wie etwa eine Vollmacht, eine Betreuungsurkunde oder bestimmte Bescheide. Auch diesbezüglich beschleunigt ein digitaler Pflegeantrag die Bearbeitung durch die Pflegekasse. Nähere Erklärungen zu den antragsspezifischen Begrifflichkeiten sowie Erläuterungen zu den geforderten Angaben finden Betroffene zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale. Wer sich in der digitalen Welt unsicher fühlt, kann Angehörige, Bekannte oder Nachbarn um Hilfe bitten oder diese auch dazu bevollmächtigen, die Antragstellung zu übernehmen.
Den Anspruch auf Beratung wahrnehmen
Um sich über mögliche Unterstützungs- und Pflegeleistungen zu informieren, haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Beratung. „Nach der Antragstellung teilt die Pflegekasse ihnen innerhalb von zwei Wochen mit, an wen sie sich hierfür wenden können“, erläutert Dirk Görgen. „Meist handelt es sich dabei um einen internen Pflegeberater oder eine unabhängige Beratungsstelle.“ Zusätzlich stehen Betroffenen jederzeit zahlreiche weitere öffentliche Beratungsstellen zur Verfügung. Eine Übersicht der Beratungsangebote in der Nähe bietet das Zentrum für Qualität in der Pflege.
Wer im Internet nach dem Stichwort „digitaler Pflegeantrag“ sucht, stößt schnell auf Dienstleister, die eine Antragstellung über eigene Online-Formulare anbieten. Die Antragsteller müssen dem Drittanbieter hierfür eine Vollmacht ausstellen. „Meist ist dieser Service zwar kostenlos, doch wie es um den Datenschutz steht, ist häufig ungewiss“, warnt Görgen. „Um zu vermeiden, dass sensible persönliche Daten an ein externes Unternehmen gehen, empfiehlt es sich daher, den Antrag direkt bei der Pflegekasse zu stellen.“