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Wie bei fast allem in Deutschland gibt es natürlich ein Gesetz, welches definiert, was ein Arzneimittel ist. Das so genannte Arzneimittelgesetz (AMG), eigentlich "Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln", schreibt in seinem Paragraph 2: Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper "Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen". So weit, so gut. Es gibt also Arzneimittel für Menschen und für Tiere. Ein Arzneimittel besteht aus Stoffen, also Wirkstoffen und eventuell Trägerstoffen die speziell zubereitet sind. Sie sollen Krankheiten heilen oder Leiden und Beschwerden lindern. Darüber hinaus sollen sie Krankheiten vorbeugen. Das trifft zum Beispiel auf Impfstoffe zu, denn die Impfung soll vor der entsprechenden Krankheit schützen (Schutzimpfung). Es kann sich aber auch um ein Medikament handeln, das Folgeerkrankungen verhindert. So kann ein mit Acetylsalicylsäure (Aspirin) behandelter Patient vor einem Herzinfarkt geschützt werden. Dann ist ein Arzneimittel aber auch dazu da, um Krankheiten und Leiden sowie die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen und gegebenenfalls zu beeinflussen. Ein klassisches Beispiel hier für sind Röntgenkontrastmittel. Das AMG regelt auch, wo man welches Arzneimittel kaufen kann und wer zum Verkauf und zur Abgabe berechtigt ist. Das sind Regelungen, die die Verbraucher schützen sollen. So dürfen in der Regel verschreibungspflichtige Stoffe nicht außerhalb von Apotheken an Patienten abgegeben werden.
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