Was Sie über Rezepte wissen sollten

Arzt überreicht Rezept

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Rosa, blau, grün, gelb: Je nachdem, welches Medikament der Arzt aufschreibt und wie der Patient versichert ist, greift er zu unterschiedlichen Rezepten. Welches ist wofür?

Das wohl bekannteste Rezept kommt in dezentem Rosa daher und wird landläufig als Kassenrezept bezeichnet. Alle gesetzlich versicherten Patienten, denen der Arzt Medikamente zu Lasten ihrer Krankenkasse verschreibt, bekommen es in die Hand gedrückt.

Rosa: Auf Kosten der Kasse

Das rosa Kassenrezept ist – abgesehen von wenigen Ausnahmen – drei Monate lang gültig. Aber: Die gesetzlichen Kassen erstatten die Kosten für Arzneimittel auf dem rosa Formular nur bis zu vier Wochen nach dem Tag der Ausstellung. Wer später damit in die Apotheke kommt, muss die Medizin aus eigener Tasche bezahlen! Deshalb ist es ratsam, das Rezept bald nach dem Arztbesuch einzulösen.

Damit rosa Rezepte gültig sind, müssen darauf bestimmte Angaben zu finden sein. Dazu gehören unter anderem: das verordnete Präparat, die Krankenkasse, das Ausstellungsdatum sowie Name, Anschrift, Geburtsdatum des Patienten – und Name, Fachgebiet und Anschrift des ausstellenden Arztes. Ganz wichtig: Auch wenn die meisten Rezepte heute maschinell erstellt werden, darf die Unterschrift des Arztes nicht fehlen.

Blau: Für privat Versicherte

Privat versicherte Patienten bekommen meist ein blaues Rezept mit auf den Weg. Es gibt aber auch weiße und andersfarbige Privatrezepte. Sie sind drei Monate gültig. Bei Rezeptabgabe bezahlt der Privatpatient das Arzneimittel zunächst aus eigener Tasche. Im Anschluss daran reicht er das in der Apotheke abgestempelte Rezept bei seiner Krankenversicherung ein. Auch mancher Kassenpatient hat schon Bekanntschaft mit dem blauen Formular gemacht. Nämlich dann, wenn der Arzt ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet, dessen Kosten die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen. Das gilt etwa für die Antibabypille, für Mittel gegen Potenzstörungen und Präparate gegen Haarausfall.

Grün: Sinnvolle Merkhilfe

Seit zehn Jahren gibt es das grüne Rezept. Dieses Formular verwendet der Arzt, wenn er einem Patienten ein rezeptfreies Medikament empfiehlt, beispielsweise einen Hustenlöser oder ein Venenmittel, das nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden darf. Das heißt: Die Arzneimittel auf dem grünen Rezept muss der Patient selbst bezahlen. Das grüne Rezept dient also vor allem als Merkhilfe für den Patienten und ist üblicherweise unbegrenzt gültig.

Gelb: Für Betäubungsmittel

Ein viertes wichtiges Rezept ist das gelbe Betäubungsmittel-Rezept, kurz BTM-Rezept genannt. Auf diesem Formular verordnet der Arzt Medikamente, die unter das Betäubungsmittel-Gesetz fallen – wie etwa starke Schmerzmittel oder Drogenersatzstoffe. Das gelbe Rezept besteht aus drei Teilen: Einer bleibt in der Arztpraxis, einer in der Apotheke, und der dritte wird zur Abrechnung an die Krankenkasse geschickt. Gelbe BTM-Rezepte sind nur eine Woche gültig.